Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte/Lieferketten gilt ab dem 30. Dezember 2024 und zielt darauf, Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren. Das betrifft Rohstoffe wie Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja und Rinder sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse. Bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten für Marktakteure bestehen noch Unklarheiten. Zuständig für die Umsetzung und Durchführung der Verordnung ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaſt und Ernährung (BLE).

Bei der Veranstaltung freuen wir uns auf Impulse und Einblicke in den derzeitigen Umsetzungsstand der Verordnung und den Austausch mit Frank Lenz, Leiter der Abteilung 4 (Entwaldungsfreie Produkte, Ländliche Entwicklung, Umbau der Tierhaltung, Prüfdienst) aus der Bundesanstalt für Landwirtschaſt und Ernährung, sowie Annerose Lichtenstein, Leiterin der Referatsgruppe 41 (Entwaldungsfreie Produkte, Holzhandel) aus der BLE.