Mit dem Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, zu dem der Bundesrat am 5. Juli Stellung bezogen hat, soll u.a. der Tierschutz, der auch im Grundgesetz steht, gestärkt werden. Es gehe darum, die bisherigen Vorgaben, aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und den Schutz der Tiere bei der Haltung und Nutzung auszubauen.
In der Sitzung werden wir gemeinsam mit Zoe Mayer MdB der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, u.a. Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages, diskutieren, welche Effekte und potenziell aufkommende Herausforderungen die Umsetzung für die Wirtschaft mit sich bringt.