Wie sollte eine einheitliche Nährwert bzw. Lebensmittelkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmitteln (Front-of-pack Labelling) für den europäischen Binnenmarkt ausgestaltet sein, um die EU-Ziele eines nachhaltigeren Konsumverhaltens und Stärkung der biologischen Landwirtschaft zu fördern und den Wettbewerb zu stärken? Welche Kriterien sollten dabei berücksichtigt werden? Im Rahmen der Clustersitzung Agrarwende und Ernährung zum Austausch sprechen wir darüber u.a. mit Martin Häusling MdEP, agrarpolitischen Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im EU-Parlament.
Nährwertkennzeichnungen auf Lebensmitteln in der EU sind durch die Lebensmittel-Informationsverordnung (1169/2011) geregelt. Die Verwendung zusätzlicher Angaben und freiwilliger Informationen ist möglich. Einzelne EU-Staaten, Institute und Vertreter des privaten Sektors haben insbesondere Labels auf der Vorderseite, wie den Nutri-Score oder den Reference Intake, vorangetrieben. Die Anwendung ist im EU-Binnenmarkt und zum Teil sogar innerhalb einzelner Staaten uneinheitlich. Gleichzeitig könnten einheitliche Kennzeichnungen deutschen Erzeugern, die oft besonders hohe Tierschutz- und Umweltstandards im Vergleich zu vielen anderen Ländern haben, helfen, am Markt besser zu bestehen.